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Was von einem Angebot der GES zu halten ist

Was von einem Angebot der GES zu halten ist.

Neulich war es so weit: In meinem Briefkasten landete ein Schreiben der GES Registrat GmbH. Darin sind ein paar öffentlich zugängliche Daten zu meinem Unternehmen aufgeführt und die Aufforderung, diese Daten zu bestätigen, zu ergänzen und zu korrigieren. Dann möge ich das Ganze doch bitte unterschreiben und gebührenfrei per Fax zurückschicken.

Wer jetzt unterschreibt, bekommt bald eine dicke Rechnung!

Ein Schreiben von einem Amt?

Der Brief kommt sehr wichtig daher. Das schmuddelig-graue Papier erinnert an die Schreiben irgendeiner Behörde. Oben prangt ein Fantasie-Wappen, die Überschrift lautet „Erfassung gewerblicher Einträge (§ 14 BGB)“ und der Sitz der GES Registrat GmbH ist angeblich die Gerichtstraße 61 in Berlin. Sogar eine Registratnummer habe ich schon, lese ich erstaunt. Handelt es sich womöglich um den offiziellen Brief einer Behörde? Um die Abfrage meiner Daten mit dem Ziel, ein offizielles Register zu vervollständigen?

1.176 Euro für einen Eintrag in ein Register der GES

Mitnichten! Bei diesem Schreiben geht es um nichts anderes, als dem Empfänger, also mir und Ihnen bzw. Ihrem Chef, das Geld aus der Tasche zu ziehen. Werfen wir einmal einen genaueren Blick auf den Text. Während auf der linken Seite die Daten abgefragt sowie die Unterschrift eingefordert werden und hier alles in normalgroßer Schrift und vielfach gefettet abgedruckt ist, kommt die Beschreibung auf der rechten Seite in Schriftgröße 8 – oder ähnlich winzig – höchst unauffällig daher! Wenn wir dieses Kleingedruckte lesen, stellen wir fest, dass es sich um das Angebot handelt, die eigenen Daten in ein „Register“ eintragen zu lassen. Ziel des Eintrags: die Empfehlung des eigenen Unternehmens an Gewerbetreibende und Verbraucher. Außerdem noch im Angebot dabei: Erstberatung bei einem Partner-Anwalt der GES und Bonitätsprüfungen, jeweils sechs pro Jahr.

Die Krux des Ganzen findet sich gut versteckt im Kleingedruckten: Kostenlos ist nur die Faxübertragung. Der Standardeintrag in das Register kostet mal schlappe 588 Euro inkl. USt. im Jahr. Und mit der Unterschrift wird ein Standardeintrag für zwei Jahre gebucht. Macht also in der Summe 1.176 Euro! Ach ja, der Vertrag verlängert sich natürlich auch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn ich nicht rechtzeitig vor Ablauf kündige. Kostenpflichtig, versteht sich. Steht in den AGB.

Wow! 1.176 Euro für zwei Jahre, das ist eine ganze Menge Geld. Ich habe das Register mal getestet und ein paar Anfragen nach verschiedenen Branchen (darunter meine eigene) gestartet. Mein persönlicher Eindruck ist: Jede (kostenfreie) Google-Ergebnisliste liefert bessere Resultate. Wenn ich also mit meinem Unternehmen im Internet besser gefunden werden will, nehme ich die 1.176 Euro und stecke sie in sinnvolle SEO-Maßnahmen oder schalte Google-Adwords. Damit komme ich meiner Meinung nach eher ans Ziel. Die anderen Leistungen bekomme ich, wenn sie brauchen sollte, woanders preiswerter und persönlicher.

Übrigens: Web-Verzeichnisse gibt es zuhauf im Internet, davon viele kostenlos!

1.176 Euro für einen Eintrag in diesem Register? Ne, sorry, da kann ich mit meinem Geld Besseres anfangen.

Mein Tipp: Sparen Sie sich die Unterschrift

  • Lesen Sie sich alles, was Sie unterschreiben, genau durch, auch das Kleingedruckte. Und werfen Sie einen Blick auf die AGB. Da verbirgt sich so manche Überraschung. Und einige Briefe landen dann gleich im Papierkorb.
  • Sie bekommen eine Rechnung, obwohl Sie von einem kostenlosen Angebot oder einem behördlichen Eintrag ausgegangen sind? Schalten Sie einen Anwalt ein. Der kann Ihnen sagen, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Und ob Sie gegen den Absender des Schreibens womöglich juristisch vorgehen können.

Ich bin keine Juristin, deshalb beruht dieser Text auf meiner persönlichen Meinung zu dem Anschreiben und den angebotenen Leistungen. Andere Menschen hingegen haben eine juristische Ausbildung. Und die haben durchaus auf ihren Internetseiten und in ihren Blogs bereits über dieses Unternehmen und seine Schreiben berichtet.

Wenn Sie einen Brief einer Ihnen unbekannten Behörde, eines Unternehmens oder Ähnliches erhalten und dieses Schreiben nicht zuordnen können, starten Sie einmal eine Internetrecherche. Im Fall der GES Registrat GmbH ist die sehr aufschlussreich und führt vor allem zu Verbraucherschutz- und Rechtsanwaltsseiten!

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