Dass Absprachen nicht oder nur unvollständig eingehalten werden, kommt leider häufig vor. Im schlimmsten Fall landet der Fall dann vor Gericht. Wenn die Kommunikation im Vorfeld überwiegend per E-Mail gelaufen ist, stellt sich schnell die Frage, welche Beweiskraft solche Dokumente haben.
Für die rechtssichere elektronische Kommunikation hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit die elektronische Verschlüsselung und die De-Mail eingeführt, mit denen die Authentizität von E-Mails belegt werden können. Aber mal ehrlich: Wer benutzt diese Verfahren schon im Alltag? In der Regel schreiben wir doch eine ganz normale, unverschlüsselte E-Mail. Und bei manchen Geschäftspartnern sind wir schon froh, wenn sie überhaupt eine Signatur anfügen.
Im Netz habe ich bei anwalt.de einen guten Überblick gefunden, wie eine E-Mail jeweils vor Gericht voraussichtlich bewertet wird.
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