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E-Mails: Welche Beweiskraft haben sie?

E-Mails: Welche Beweiskraft haben sie?

Dass Absprachen nicht oder nur unvollständig eingehalten werden, kommt leider häufig vor. Im schlimmsten Fall landet der Fall dann vor Gericht. Wenn die Kommunikation im Vorfeld überwiegend per E-Mail gelaufen ist, stellt sich schnell die Frage, welche Beweiskraft solche Dokumente haben.

Für die rechtssichere elektronische Kommunikation hat der Gesetzgeber vor einiger Zeit die elektronische Verschlüsselung und die De-Mail eingeführt, mit denen die Authentizität von E-Mails belegt werden können. Aber mal ehrlich: Wer benutzt diese Verfahren schon im Alltag? In der Regel schreiben wir doch eine ganz normale, unverschlüsselte E-Mail. Und bei manchen Geschäftspartnern sind wir schon froh, wenn sie überhaupt eine Signatur anfügen.

Im Netz habe ich bei anwalt.de einen guten Überblick gefunden, wie eine E-Mail jeweils vor Gericht voraussichtlich bewertet wird.

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