Organisation

Aufbewahrungsfristen im Überblick

Stapel mit Unterlagen: Wie lange müssen die laut Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfristen bestimmen, wann welche Unterlagen vernichtet werden dürfen. Welche Dokumente dürfen Sie dieses Jahr in den Reißwolf geben? Was darf vernichtet werden? Die Liste mit den wichtigsten Aufbewahrungsfristen verrät es Ihnen.

Die Aufbewahrungspflichten treffen vor allem Unternehmen. Sie müssen ihre Geschäftsunterlagen für eine gewisse Dauer vorrätig halten. Unterscheiden Sie dabei zwischen einer sechs- und einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist.

Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen

In der folgenden Liste sind jeweils die Aufbewahrungsfristen angegeben sowie das Entstehungsjahr der Dokumente, die nun vernichtet werden können. Die gesetzlichen Grundlagen (HGB, Umsatzsteuergesetz …) können Sie auf dejure.org nachlesen. Zusätzlich können noch weitere Aufbewahrungsfristen relevant sein, deren Quelle etwa das Arbeitsrecht ist. Ziehen Sie in Zweifelsfällen einen Fachanwalt oder Steuerberater hinzu.

  • Angebote: 6 Jahre
  • Auftragsbestätigungen: 6 Jahre
  • Auftrags- und Bestellunterlagen: 6 Jahre
  • Ausfuhr- und Einfuhrunterlagen: 6 Jahre
  • Bankbelege: 10 Jahre
  • Bestellungen: 6 Jahre
  • Bewirtungsunterlagen: 10 Jahre
  • Bilanzen, Bilanzunterlagen: 10 Jahre
  • Buchführungsunterlagen, Buchungsbelege: 10 Jahre
  • Fahrtenbücher: 10 Jahre
  • Gehaltslisten: 10 Jahre
  • Geschäftsberichte: 10 Jahre
  • Geschäftsbriefe (sofern sie nicht die Besteuerung des Vorgangs betreffen), allgemeiner Schriftwechsel: 6 Jahre
  • Gewinn- und Verlustrechnung: 10 Jahre
  • Gutschriften: 10 Jahre
  • Handelsbücher: 10 Jahre
  • Inventar und zugehörige Unterlagen: 10 Jahre
  • Jahresabschlüsse und Erläuterungen: 10 Jahre
  • Kassenberichte: 10 Jahre
  • Kontenpläne: 10 Jahre
  • Kontoauszüge: 10 Jahre
  • Lieferscheine: 10 Jahre
  • Lohnlisten: 10 Jahre
  • Mahnungen: 6 Jahre
  • Preislisten: 6 Jahre
  • Quittungen: 10 Jahre
  • Rechnungen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen): 10 Jahre
  • Reisekostenabrechnungen: 10 Jahre
  • Spendenbescheinigungen: 10 Jahre
  • Steuerunterlagen: 10 Jahre
  • Verträge (sofern nicht Buchungsunterlage): 6 Jahre

Alle Angaben ohne Gewähr

Abb.: aerogondo-AdobeStock

2 Kommentare zu “Aufbewahrungsfristen im Überblick

  1. […] Werfen Sie alte Zeitschriften, Kataloge und Prospekte, die Sie seit Ewigkeiten nicht mehr in der Hand hatten, im Stapel weg. Wenn Sie erst einmal anfangen, solche Unterlagen durchzuschauen, finden Sie kein Ende. Beachten Sie dabei aber die Aufbewahrungsfristen. […]

  2. […] Aufbewahrungsfristen gibt es überall im Internet, auf hier auf http://www.arbeiten-im-sekretariat (siehe Aufbewahrungsfristen). Allerdings sind diese Listen in der Regel nicht vollständig und nie zur Hand, wenn Sie sie […]

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