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Korrekte Rechnung: Was gehört rein?

Wie sieht eine korrekte Rechnung aus?, Bestandteile, Formalitäten

Welche Bestandteile müssen in einer Rechnung vorhanden sein? Dieses Wissen ist wichtig, damit Sie selbst eine korrekte Rechnung ausstellen, aber auch, wenn Sie Rechnungen erhalten. Denn nur eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung verpflichtet den Empfänger dazu, den genannten Betrag zu bezahlen. Außerdem berechtigt nur eine korrekte Rechnung zum Vorsteuerabzug. Was also gehört alles in eine Rechnung?

Pflichtangaben in Rechnungen

Nach geltendem Recht müssen Rechnungen gemäß § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, exakte Firmierung/Rechtsform
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
  • nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
  • ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers.

Außerdem muss natürlich noch die Bankverbindung auf der Rechnung enthalten sein.

Weitere Vereinbarungen überprüfen

Kontrollieren Sie, ob neben den gesetzlich vorgesehenen Angaben auch alle Vereinbarungen eingehalten wurden. Nehmen Sie sich also das Angebot und überprüfen Sie, ob Angebot und Rechnung tatsächlich übereinstimmen. Dazu gehören Angaben wie Zahlungsfristen, Skonto- und Rabattregelungen, geleistete Anzahlungen etc.

Stellen Sie fest, dass gesetzlich vorgeschriebene Punkte nicht aufgeführt sind, fordern Sie unbedingt eine neue korrekte Rechnung beim Aussteller an. Denn ansonsten könnte Ihr Unternehmen Schwierigkeiten beim Abzug der Vorsteuer aus dieser Rechnung bekommen. Denn nur eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Auch wenn Vereinbarungen aus dem Angebot fehlerhaft in die Rechnung übernommen wurden, sollten Sie eine korrekte Version anfordern.

Tipp: Bezahlen Sie erst, wenn Ihnen eine korrekte Rechnung vorliegt. Denn wenn Sie erst einmal bezahlt haben, hat der Rechnungssteller keinen besonderen Grund mehr, Ihrem Wunsch nach einer neuen Rechnung schnell nachzukommen. Verhindern Sie, dass Sie hier zum Bittsteller werden!

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3 Kommentare zu “Korrekte Rechnung: Was gehört rein?

  1. […] wurde die Rechnung ausgestellt? Das ist eine Pflichtangabe. Die Gliederung des Datums (Abschnitt 9.4) brauchen Sie noch z. B. bei der Angabe des Lieferdatums […]

  2. Roman Rojek

    Guten Tag,
    Ich bekomme manchmal Rechnungen ohne maschinenschriftliche Name des Unterzeichers und auch ohne Unterschrift.
    Oft als Unterzeicher kommt Team, Serviseteam und ähnliche.
    Ich finde ddies als unrichtig aber in Ihren Anmerkungen gibt es keine Stellun zu solchen Praktiken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Roman Rojek

    • Cordula Natusch

      Sehr geehrter Herr Rojek, leider bin ich keine Juristin, kann also keine Auskunft zu rechtlichen Zweifelsfällen geben. Meines Wissens gibt es keine Vorschrift, eine Rechnung mit einer Unterschrift zu versehen bzw. keine Vorgaben, in welcher Form eine eventuell angebrachte Unterschrift rechtens ist oder nicht.
      Mit freundlichen Grüßen
      Cordula Natusch

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