DIN 5008

DIN 5008: Wie werden IBAN und BIC geschrieben?

DIN 5008 - wie werden IBAN und BIC geschrieben?

22 Stellen! So lang ist die IBAN einer deutschen Bank, bestehend aus einer Buchstaben- und Zahlenkombination. Jene von ausländischen Banken können sogar noch länger sein. Damit aus einer IBAN nicht „IBAN der Schreckliche“ wird, sollten Sie die Zahlenkolonne in Geschäftsbriefen und auf Rechnungen unbedingt sinnvoll gliedern. Damit erleichtern Sie es Ihren Kunden erheblich, die Überweisung auf den Weg zu bringen. In der DIN 5008 finden Sie eine Vorgabe.

Die IBAN-Gliederung nach DIN 5008

Seit 1. Februar 2014 gilt für geschäftliche Zahlungen offiziell die Vorgabe: IBAN statt Kontonummer und Bankleitzahl. IBAN  ist die offizielle Abkürzung für „International Bank Account Number“, also für „Internationale Bankkontonummer“. Am Beginn steht die Länderkennung, dann folgen zwei Prüfziffern, der Rest wird gebildet aus der ehemaligen Bankleitzahl und der ehemaligen Kontonummer. Insgesamt sind das bei deutschen Banken 22 Stellen, bei Banken im Ausland können es auch noch mehr werden! Gemäß internationaler Vereinbarungen sind bis zu 34 Stellen erlaubt.

Bestimmt haben Sie auch schon einmal festgestellt, dass diese Zahlen- und Buchstabenmonster kaum mehr lesbar ist, wenn sie am Stück geschrieben werden. Vor allem, wenn viele Nullen darin enthalten sind, was oft vorkommt, müssen viele Menschen erst mühselig nachzählen, wie viele es denn nun genau sind und ob sie nun alle in das entsprechende Formular eingetragen haben. Eine Gliederung muss also her.

Die DIN 5008 gibt vor: Von links beginnend schreiben Sie fünf Vierergruppen, dann kommt (bei deutschen Banken) zum Schluss noch eine Zweiergruppe. Diese Gliederung folgt der ISO 13616-1 sowie der EBS 204.

Eine IBAN nach DIN 5008 sieht also beispielsweise so aus:

DE11 9900 0000 8888 7777 00

Die IBAN kundenfreundlich und DIN-gerecht gestalten

Allerdings erhalte ich regelmäßig Rechnungen, die eben keine Gliederung anbieten, sondern in denen die IBAN einfach am Stück geschrieben ist. Sogar auf Kontoauszügen steht die IBAN manchmal am Stück, obwohl doch gerade Banken ein besonders großes Interesse daran haben müssten, dass die Zahlenkolonnen in der Bevölkerung auch akzeptiert werden. Gerade wenn solche Schreiben an Privatkunden gehen, finde ich, dass das ein sehr kundenunfreundliches Vorgehen ist.

Achten Sie doch einmal darauf, an welchen Stellen Sie Ihren Kunden den Umgang mit IBAN erleichtern können, z. B.

  • Rechnung: Machen Sie es Ihrem Kunden leicht, Ihre Rechnung zu bezahlen, und gliedern Sie Ihre Kontonummer nach DIN 5008. Das gilt auch dann, wenn Sie einen Überweisungsvordruck mitschicken, denn viele Kunden nutzen Online-Banking und können den Vordruck gar nicht verwenden, quälen sich aber damit ab, die Zahlen in die Eingabemaske reinzubekommen. Gleiches gilt natürlich auch für Mahnungen, Spendenaufrufe etc.
  • Briefbogen/Geschäftsbrief: Viele Unternehmen setzen die Bankverbindungen auf ihre Briefbögen in die Fußzeile. Auch hier ist ein Aufbau nach DIN 5008 sinnvoll.
  • SEPA-Mandat/Lastschrift: Wenn Sie Ihre Kunden darum bitten, offene Beträge einziehen zu dürfen, gestalten Sie den entsprechenden Vordruck möglichst kundenfreundlich. Für die IBAN können Sie gleich Felder mit einer entsprechenden Gliederung vorgeben, das erleichtert das Eintragen erheblich.
  • Online-Formular: Vielleicht können Ihre Kunden ja auch in Onlineshop ihre Kontoverbindung hinterlegen. Hier schafft eine übersichtliche Eingabemaske, die hilft, Fehler zu vermeiden, auch gleich noch Vertrauen.

Und was gilt für die BIC?

Bis zum 1. Februar 2016 brauchten Sie im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit anderen SEPA-Ländern noch zusätzlich die BIC. Das steht für „Business Identifier Code“ und ist sozusagen die Adresse der Bank (manchmal wird dieser Code auch „Swift-Code“ genannt nach der Organisation, die ihn vergibt). Nach diesem Termin entfällt die Pflicht, die BIC anzugeben Dann reicht die IBAN, da in ihr die Bankleitzahl ja schon enthalten ist. Oft aber wird die BIC bei Überweisungen dennoch mit abgefragt. Es ist also sicherer, sie bei Ihren Rechnungen etc. mit aufzuführen.

Die BIC besteht aus acht bis elf Stellen: Buchstaben und Zahlen. Für die BIC gibt die DIN 5008 keine Gliederung vor. Da sie aber deutlich kürzer und unkomplizierter ist, stellt die BIC in der Regel kein Problem dar. Sie wird einfach am Stück geschrieben.

Sie sind auf der Suche nach der Swift-Adresse einer Bank? Dann können Sie ihn auf dieser Website recherchieren: Bank-Codes

Abb.: Maks_Lab-AdobeStock

5 Kommentare zu “DIN 5008: Wie werden IBAN und BIC geschrieben?

  1. […] Orientieren Sie sich an der IBAN-Schreibung nach DIN 5008! Damit helfen Sie Ihren Kunden […]

  2. Im Falle von Rechnungen, die in Form eines PDF per Mail versandt werden, was ja heutzutage immer häufiger gemacht wird, bin ich hier vollkommen anderer Meinung.
    In diesem Fall ist eine Gliederung der IBAN nach DIN 5008 in vielen Fällen Kontraproduktiv bzw. behindert mich als Kunden.

    Ist die IBAN in einem solchen PDF in einem Block geschrieben, kann ich sie dort ganz einfach markieren und per Copy & Paste in mein Onlinebanking-Formular übertragen.
    Enthält die IBAN dagegen Leerstellen, muss ich diese bestenfalls anschließend im Onlinebanking-Formular noch von Hand entfernen.
    Häufig wird die IBAN aufgrund einer Begrenzung des Eingabefeldes auf 22 Zeichen sogar einfach abgeschnitten und ich muss sie komplett von Hand abtippen oder korrigieren.

    Daher: bei elektronischen Rechnungen bitte IBAN immer in einem Block !

    • Cordula Natusch

      Hallo Hawklan,
      vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. Es stimmt, die Banken halten sich bei Onlinebanking-Formularen sehr oft nicht an die Vorgaben der DIN 5008. In diesen Fällen ist es sicherlich praktischer, wenn man die IBAN einfach kopieren und einfügen kann. Allerdings ist das ein Vorgehen, das eher im geschäftlichen Verkehr infrage kommt. Bei Privatkunden ist noch immer die Rechnung auf Papier die Regel (zumal der Rechnungsempfänger der elektronischen Rechnung immer zustimmen muss). Und mich graust es immer, wenn ich 22 Stellen, die in keiner Form gegliedert sind, in ein Formular eintippen muss.
      Sinnvoller wäre es sicherlich, wenn die Banken und sonstigen Finanzdienstleister die kundenfreundliche Eingabe nach DIN 5008 in den verschiedenen Varianten, die in der Praxis vorkommen (mit Leerstellen und ohne), ermöglichen würden. Dass das technisch durchaus möglich ist, zeigen positive Beispiele, bei denen das in Online-Formularen auch schon umgesetzt wurde. Denn genau das ist ja der Sinn einer Norm: einheitliche Maßstäbe zu schaffen, die die Handhabung erleichtern. Hier sind meiner Meinung nach die Unternehmen, die die IBAN weiterverarbeiten, gefragt, den Kunden das Leben soweit es geht zu erleichtern.
      Beste Grüße
      Cordula Natusch

  3. Ilona Veit

    Wo finde ich denn nun endlich mal etwas über vorgeschriebene Schriftgrößen?
    Soviel mir bekannt ist, ist die Größe der IBAN –Zahlen vorgeschrieben.
    Aber noch kaum ein Rechnungssteller richtet sich danach.

    Anscheinend weil sich dann das Seitenlayout verändert bzw. verteuert. Denn es wäre dann wohl ein Sonderlayout erforderlich. Daran verdient dann wieder jemand anders, das ist klar.

    Hier wird unnötiger Stress auf die Kunden verteilt und alle machen einfach mit und weiter so??

    Das ist wieder typisch EU. Nichts ist ausgereift und der Kunde muss es ausbaden.
    22 Schriftzeichen in der IBAN,dazu eine winzige Schrift. Keiner schreibt die Rechnung verständlich und der Kunde
    fabriziert so einfach Zahlenfehler.
    Im Alltag braucht die IBAN kein Mensch. Eher erleichtert sie die länderübergreifende Kriminaltität.Es gibt in der DIN-Norm 5008 kein Kapitel und keinen Abschnitt speziell zu Rechnungen.Dabei sind Rechnungen das tägliche Leben.
    Ich helfe schon so vielen Menschen beim Ausfüllen ihrer Überweisungsträger.Und fabriziere selber auch Zahlendreher durch die winzige Schrift und die nicht unterteilte IBAN. Kaum ein Rechnungssteller sendet noch wie früher Überweisungsträger mit. Zu teuer? Deshalb wird der Überweisungsträger auch gleich abgeschafft.
    Es gibt doch Gesetze, die Teilhabe fordern.
    Auf diese Weise gibt es die immer weniger und die Menschen werden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und sind auf andere Hilfe angewiesen. Das ist wirklich schlimm.

    • Cordula Natusch

      Sehr geehrte Frau Veit,
      meines Wissens ist die Schriftgröße für die IBAN nicht vorgeschrieben, zumindest in der DIN 5008 gibt es keine enttsprechende Regelung. Die DIN 5008 spricht sich nur allgemein dafür aus, die Schriftgröße für Anschreiben nicht zu klein zu wählen, und nennt als Mindestrichtwert 8 Punkt – allerdings nur für ausgesuchte Informationsbereiche wie etwa die Rücksendeangaben. Für andere Bereiche des Anschreibens wäre das sicherlich zu klein. Ein eigenes Kapitel zu Rechnungen ist der DIN 5008 nicht notwendig. Zum einen sind die gesetzlichen Vorschriften im Umsatzsteuergesetz festgeschrieben, zum anderen ist die DIN 5008 nur ein Empfehlung und anders als das Gesetz nicht verbindlich, sodass es wenig sinnvoll wäre, hier Allgemeingültiges aufzunehmen. Empfehlungen für einzelne Bestandteile der Rechnung gibt die DIN 5008 allerdings durchaus, Näheres dazu finden Sie im Text.
      Mit all dem hat die EU wenig zu tun bis auf die Tatsache, dass sie die IBAN eingeführt hat, um den Geldtransfer über Ländergrenzen hinweg sinnvollerweise zu erleichtern. Damit wird der Verwaltungsaufwand massiv gesenkt. Wer wie ich als gelernte Bankkauffrau früher einmal in der Auslandsabteilung der Bank Überweisungen ins Ausland bearbeitet hat, weiß, welcher Aufwand dabei entstand. Insbesondere Unternehmen, die besonders häufig Geld ins Ausland transferieren müssen (nicht nur Konzerne, sondern auch der kleine italienische Feinkosthändler, der Olivenöl importiert, oder der Herrenschneider, der englische Wolle einführt), waren dadurch von hohen Kosten betroffen. Länderübergreifende Kriminalität wird meiner Meinung nach nicht durch die IBAN erleichtert, im Gegenteil, da mit ihr die Geldströme leichter nachvollzogen und kontrolliert werden können. Illegale Finanztransaktionen sind schon längst auf Blockchain-Technologien wie Bitcoin ausgelagert worden, die sich tatsächlich anonym abwickeln lassen.
      Ich gebe Ihnen recht, dass auf vielen Rechnungen die IBAN nicht gemäß DIN 5008 gegliedert wird – das ist ärgerlich und wenig kundenfreundlich. Allerdings ist die DIN 5008 wie erwähnt nur eine Empfehlung und nicht bindend. Allerdings teile ich nicht Ihre Erfahrung, dass keine Überweisungsträger mitgeschickt werden. Ich erhalte meine Rechnungen entweder mit Überweisungsträger oder immer häufiger auch online, sodass ich die IBAN und weitere Angaben kopieren kann.
      Mit freundlichen Grüßen
      Cordula Natusch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert