Korrespondenz

Mit Einschreiben auf Nummer sicher gehen

Mit Einschreiben dafür sorgen, dass Ihre Post auch ankommt

Mit einem Einschreiben können Sie beweisen, dass Sie Briefe rechtzeitig auf den Weg gebracht haben. Das ist bei Fristen und Terminen wichtig, beispielsweise, wenn Sie Verträge kündigen und später nachweisen wollen, dass Sie dies rechtzeitig getan haben. In anderen Fällen wollen Sie Ihre Postsendungen vielleicht nachverfolgen und erfahren, ob der Empfänger oder die Empfängerin sie schon erhalten hat. Auch dafür können Sie diesen Service der Deutschen Post nutzen. Es gibt fünf verschiedene Arten von Einschreiben – kennen Sie alle?

Die fünf Arten von Einschreiben

Ob Sie einen Versicherungsvertrag kündigen, Steuerunterlagen beim Finanzamt einreichen oder ein Arbeitnehmerverhältnis fristgerecht kündigen müssen – bei manchen Briefen und Sendungen ist es wichtig, dass Sie einen Nachweis der Zustellung erhalten. Jede Art des Einschreibens bietet Ihnen einen bestimmten Grad an Sicherheit.

Die angegebenen Gebühren (Stand 30.06.2022) bei den beschriebenen Varianten müssen Sie zum normalen Porto Ihrer Sendung hinzurechnen.

  • Einschreiben Einwurf: Bei einem Einwurfeinschreiben bestätigt der Briefträger oder die Briefträgerin, dass Ihr Schreiben in den Briefkasten an der Empfängeradresse oder die genannte Postfachnummer eingeworfen hat. Die Bestätigung können Sie auf der Seite der Deutschen Post unter Sendungsverfolgung aufrufen. Das Einwurfeinschreiben ist die niedrigste Sicherheitsstufe. Nutzen Sie diese Variante, wenn Sie beispielsweise eine Versicherung kündigen, um zu beweisen, dass dies fristgerecht erfolgte. Geht die Sendung verloren oder wird sie beschädigt, ist sie mit bis zu 20 Euro versichert. Preis: 2,35 Euro
  • Einschreiben Standard: Wenn Sie ein Standard-Einschreiben wählen, unterschreibt der Empfänger (beziehungsweise ein Empfangsberechtigter), dass er den Brief oder die Sendung erhalten hat. Die Bestätigung der Unterschrift können Sie dann im Internet unter Sendungsverfolgung nachprüfen. Wenn Sie befürchten, dass ein Briefkasten nur selten geleert wird und dass so Termine verstreichen, können Sie mit dem Einschreiben die Übergabe sicherstellen. Die Sendung ist bis zu 25 Euro gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Preis: 2,65 Euro
  • Einschreiben Eigenhändig: Diese Option garantiert Ihnen, dass Ihr Dokument ausschließlich an den benannten Adressaten oder an einen schriftlich dazu Bevollmächtigten erfolgt. Der Empfang Ihres Schreibens muss per Unterschrift bestätigt werden. Dieses Vorgehen ist bei Schreiben mit einem sehr persönlichen Inhalt, das nicht in falsche Hände geraten darf, sinnvoll. Die Schreiben sind gegen Verlust und Beschädigung bis zu 25 Euro versichert. Preis: 4,85 Euro
  • Einschreiben Rückschein: Sie können sich auch für die Option mit Rückschein entscheiden. Dabei unterschreibt der Empfänger oder ein Empfangsberechtigter eine Empfangsbestätigung, die Sie online abrufen können. Außerdem muss der Empfänger einen Rückschein unterschreiben, der zusammen mit dem Zustelldatum an Sie geschickt wird. Die Versicherungssumme liegt bei 25 Euro. Preis: 4,85 Euro
  • Einschreiben Wert: Wollen Sie Wertgegenstände oder Bargeld verschicken, kann das Einschreiben Wert eine Option für Sie sein. Solche Sendungen werden nur an den vorgesehenen Empfänger oder einen schriftlich dazu Bevollmächtigten ausgehändigt. Bei der Übergabe müssen diese den Empfang online per Unterschrift bestätigen. Die Sendungen sind bei diesem Einschreibetyp bis zu 500 Euro (bei Wertgegenständen) beziehungsweise bis zu 100 Euro (bei Bargeld) versichert, sofern der Wert nachgewiesen werden kann. Während Sie alle anderen Einschreiben auch online kaufen können, müssen Sie das Einschreiben Wert in der Postfiliale selbst aufgeben. Preis: 4,45 Euro

Nachverfolgung Ihrer Sendung

Auf dieser Seite können Sie Ihre Sendung persönlich mitverfolgen. Dazu müssen Sie die Sendungsnummer, die Sie auf dem Einlieferungsbeleg finden, in dem dafür vorgesehenen Feld eintragen. Schon wird Ihnen angezeigt, wo sich Ihre Sendung zu dem konkreten Zeitpunkt befindet.

Einschreibenmarken bei der Deutschen Post oder online bestellen

Für ein Einschreiben müssen Sie nicht mehr extra zur Postfiliale laufen. Kaufen Sie Einschreibemarken auf Vorrat oder bestellen Sie sie online. Die Labels mit dem Einschreibeaufdruck sind als Zehner- oder Fünfzigerblöcke erhältlich.

Übrigens können Sie Einschreiben auch ins Ausland verschicken. Auch hier zahlen Sie die Einschreibegebühr zusätzlich zum eigentlichen Porto.

Stand: 30.06.2022, alle Angaben ohne Gewähr

Abb.: Ruben-AdobeStock

2 Kommentare zu “Mit Einschreiben auf Nummer sicher gehen

  1. Nunja, eine sichere Zustellung garantieren 4 Varianten davon NICHT.

    Der Empfänger braucht bloß die Annahme zu verweigern und man sieht als Absender alt aus. In der Regel ist nämlich der rechtzeitige Zugang des Schreibens beim Enmpfänger maßgebend und nicht die rechtzeitige Absendung.

    Am sichersten schützt man sich daher mit der billigsten Variante, dem Einwurfeinschreiben. Da bekommt der Empfänger nämlich (in der Regel) gar nicht mit, dass ihm gerade Post zugestellt wird und kann sie daher auch nicht ablehnen (es sei denn, er bewacht Tag und Nacht seinen Briefkasten).

    100%-ig sicher ist nur die Zustellung durch Gerichtsvollzieher oder Boten. Beim Gerichtsvollzieher kann allerdings das Problem bestehen, dass zwischen Beauftragung und Zustellung zuviel Zeit vergeht. Für dringende Angelegenheiten daher weniger geeignet. Beim Boten kann man in der Regel ein zügigere Zustellung vereinbaren.

    • Cordula Natusch

      Moin, vielen Dank für diesen interessanten Kommentar. Wie gesagt, bin ich keine Juristin, habe aber hinter dieser Frage einmal hinterherrecherchiert. Dabei bin ich auf diesen Artikel gestoßen: https://www.juraforum.de/lexikon/zustellung-im-verwaltungsrecht

      Interessant erscheint mir vor allem dieser Abschnitt: „Von dem Moment an, an dem das Schriftstück an den Zustellungsadressaten übergeben worden ist, gilt es als zugestellt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Empfänger die Annahme verweigert oder nicht: wird das Schriftstück an einem direkten Zugriffsbereich zurückgelassen, gilt die Zustellung als erfolgt [BGH, 27.10.1982, V ZR 24/82]“.

      Auf welche Fälle sich das jeweils bezieht, vermag ich allerdings nicht zu sagen.
      Mit besten Grüßen
      Cordula natusch

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